AG „Arbeit & Integration” im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V. - Integrationsbegleitung
AG Arbeit & Integration ‑ Integrationsbegleitung
Die Helfer der Arbeitsgruppe „Arbeit und Integration”
engagieren sich nicht nur für die Arbeitsaufnahme der Asylbewerber,
sondern helfen auch Flüchtlingen, die einen stabilen Aufenthaltstitel
erlangt haben, z.B. weil sie als Flüchtlinge anerkannt worden sind, sich
in Deutschland zu etablieren in Angelegenheiten wie
der Eingliederung in das deutsche Sozialsystem, der Teilnahme
an Integrationskursen, der Wohnungssuche und dem Familiennachzug.
Aktivitäten im Zusammenhang mit der Arbeitsaufnahme
werden auf der Seite „Arbeitsaufnahme”
der AG beschrieben.
Auf der Seite „Integrationsbegleitung”, die sie
gerade lesen, finden Sie Informationen über die übrigen oben aufgezählten
Aktivitäten der AG.
Die Ansprechpartnerinnen der AG „Arbeit und Integration”
sind Gerlinde Reichart und Carina Steger. Für den Bereich "Wohnungssuche"
gibt es inzwischen eine eigene AG, für die Kandil El Sewisy Anprechpartner ist. Benutzen Sie bitte unser
wenn Sie ihnen etwas mitteilen möchten.
Je nach dem Ausgang des Asylverfahrens ändert sich der Aufenthaltsstatus
des Flüchtlings. Das hat für ihn ganz entscheidende Rechtsfolgen.
Vereinfacht gesprochen müssen die folgenden Fälle unterschieden
werden:
Die Unterschiede zwischen den Fällen 1. und 2. haben für die unmittelbare
Zukunft in Deutschland keine Relevanz. Bei Fällen 3, 4 und 5 ergeben
sich Unterschiede bei der Dauer der Aufenthaltserlaubnis,
beim Arbeitsmarktzugang, beim Familiennachzug und durch die
Verhängung einer Wohnsitzauflage, auf die im Folgenden
nur teilweise eingegangen wird.
Asylbewerber bekommen zunächst eine sogenannte Aufenthaltsgestattung als Ausweispapier.
Im Laufe des Verfahrens wird die Aufenthaltsgestattung
durch elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise ersetzt, die bei Flüchtlingen
an die Stelle von Personalausweis und Reisepass treten.
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen das Asylverfahren nicht durchlaufen. Ihnen wird
i.d.R. für maximal 3 Jahre Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthg
gewährt. Dabei wird auch die Erlaubnis zu arbeiten oder selbstständig tätig zu sein
erteilt.
Eine leider nur schwer zu lesende
Arbeitshilfe der GGUA
Flüchtlingshilfe bietet einen fast vollständigen, tabellarischen Überblick zu Flüchtlingsdefinitionen
und Aufenthaltspapieren, Fristen, Rechtsgrundlagen für die verschiedenen Aufenthaltstitel
und dem Weg zur Niederlassungserlaubnis.
Der
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat zusammen mit anderen Organisationen eine
Tabelle veröffentlicht, in der die Möglichkeiten und Chancen zur Integration abhängig
vom Aufenthaltsstatus dargestellt werden.
In einer ganzen
Serie von Broschüren des Netzwerks zur Integration von Flüchtlingen
in Arbeit NIFA erhalten Geflüchtete und Unterstützer einen Überblick über
die Rechte und Möglichkeiten von Personen mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung.
Bei der Duldung sind zahlreiche Unterformen zu unterscheiden. Die GGUA Flüchtlingshilfe stellt sie zusammen mit
ihren Folgen für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Sprachförderung in einer Tabelle dar.
Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben auch aufenthaltsrechtliche Auswirkungen.
Das iQ-Netzwerk hat dazu
eine
Arbeitshilfe erstellt.
Am 31.12.2022 ist das Gesetz zum „Chancen-Aufenthaltsrecht” (§104c Aufenthaltsgesetz) in Kraft getreten und es sind
weitere Bleiberechtsregelungen (§25a oder §25b Aufenthaltsgesetz) geändert worden. Das erlaubt
unter bestimmten Voraussetzungen verschiedenen Personengruppen, die sich bisher
mit einer befristeten Duldung in Deutschland aufgehalten haben und deshalb von einer
Abschiebung bedroht waren, ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu erwerben.
In seinem 37. Infobrief informiert der bayerische Innenminister darüber,
wie die Gesetzesänderungen in Bayern angewendet werden.
Die GGUA Flüchtlingshilfe hat
Informationen und eine
Tabelle bereitgestellt, die bei der Prüfung einer
eventuellen Berechtigung und bei der Antragstellung behilflich sind.
Vom Flüchtlingsrat Thüringen
erstellte Mustertexte für die entsprechenden Anträge findet man hier unter „Aufenthaltsrecht”.
Wenn der Anspruch auf Asylbewerberleistungen erlischt,
erhalten die Flüchtlinge vom Ausländeramt einen Antrag auf Arbeitslosengeld
entsprechend SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch), den sie ausfüllen
und beim Jobcenter (bzw. je nach Wohnort bei der zuständigen
Zweigstelle der Bundesagentur
für Arbeit) einreichen müssen. Mit der Bewilligung des Sozialgelds verändert
sich die Finanzierung ihres Lebensunterhalts. Sie bekommen dann
keine Asylbewerberleistungen vom Landratsamt mehr, sondern
vom Jobcenter die etwas höheren Leistungen entsprechend SGB II.
Das iQ Netzwerk hat in
einer Tabelle zusammengestellt, inwieweit abhängig vom Aufenthaltsstatus
Zugang zum SGB II besteht.
Zwischen dem Jobcenter und dem Arbeitslosen wird eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen,
mit der vereinbart wird, wie das Jobcenter den Arbeitslosen
mit dem Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen wird,
und welche Eigenbemühungen der Arbeitslose dabei zu erbringen
hat.
In diesem Abschnitt wird davon ausgegangen, dass die Flüchtlinge auf Unterstützung
angewiesen sind. Dies ist in der Regel der Fall, aber natürlich nicht
immer.
Flüchtlinge, die einen Ehepartner im Herkunftsland haben,
bekommen u.U. nur eine auf 90% reduzierte SGB II Leistung zugesprochen.
Es ist erfolgversprechend, gegen so einen Bescheid Einspruch
zu erheben.
Eine Broschüre des Jobcenters und ein Eintrag in der Sozial-Fibel. des Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration erläutern die Leistungen
und Regeln von SGB II, ohne sich jedoch speziell an Flüchtlinge zu wenden.
Welche SGB II-Leistungen ein Antragsteller zu erwarten
hat, kann man ganz unverbindlich mit einem einfachen Bürgergeld-Rechner im Internet prognostizieren.
Das Jobcenters tritt seinen „Kunden” im Wesentlichen mit zwei
verschiedenen Ansprechpartnern gegenüber:
Die Fallbetreuer oder Arbeitsvermittler bemühen sich um die
Vermittlung einer Arbeitsstelle. In den meisten Fällen sorgen sie
zunächst dafür, die Arbeitslosen durch Kurse für den Arbeitsmarkt fit
zu machen. Der für Kirchheim zuständige Fallbetreuer hält von Zeit zur Zeit
eine Sprechstunde für seine "Kunden" in Kirchheim ab. Einzelheiten können
bei der AG-Leitung erfragt werden.
Die Mitarbeiter der Leistungsabteilung bestimmen,
welche Leistungen der „Kunde” für den Lebensunterhalt,
für Miete und Wohnungsnebenkosten und für besondere Situationen
erhält. Immer wenn sich seine finanzielle Situation verändert, muss
unbedingt die Leistungsabteilung informiert werden. Insbesondere
muss vor der Anmietung einer Wohnung ihre Erlaubnis eingeholt
werden.
Erste Anlaufstation ist die Infothek des Sozialbürgerbüros im ersten Stock des A-Baus
des Landratsamtes. Die Infothek steuert den Zugang speziell für das Jobcenter und
vermittelt bei anderen sozialen Belangen an die entsprechenden Referate bzw. Fachbereiche
und Sachgebiete.
Wenn sie das nicht schon vorher getan haben, müssen die Flüchtlinge gleichzeitig
mit dem Übergang zum Jobcenter und zu SGB II einer gesetzlichen Krankenkasse
beitreten.
Die Krankenkasse muss sich um die Zuteilung einer Sozialversicherungsnummer
und um die Aufnahme in die Rentenversicherung kümmern.
Ihnen entstehen dadurch keine Kosten, solange sie ausschließlich
von SGB II Leistungen leben.
Die Flüchtlinge müssen darauf hingewiesen werden, dass sie Belege über Krankheitskosten
aufheben. Am Ende des Jahres ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich, wenn die Zuzahlungen
über 2% des Bruttoeinkommens betragen.
Andere Versicherungen
Außer einer Krankenversicherung ist für die neuen Mitbürger einzig der Abbschluss
einer preiswerten Haftpflichtversicherung wichtig.
Flüchtlinge, die langfristig aufenthaltsberechtigt
sind, haben Anspruch auf einen Integrationskurs. Integrationskurse
bestehen aus einem Sprachkurs, der in 600 oder optional 900 Unterrichtsstunden
Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, und einem Orientierungskurs „Leben in Deutschland”,
der in 60 Unterrichtsstunden in die deutsche Rechtsordnung, Geschichte
und Kultur einführt.
Spezielle Kurse werden für u.a. Analphabeten, Frauen und junge Erwachsene
angeboten.
Einen Berechtigungsschein für den Integrationskurs
geben je nach der Situation des Flüchtlings die Ausländerbehörden
oder das Jobcenter aus.
Asylbewerber mit einer „guten Bleibeperspektive” können den Integrationskurs
schon beginnen während ihr Asylverfahren noch läuft. Im Zusammenhang mit dem Integrationskurs
wird eine gute Bleibeperspektive derzeit bei Flüchtlingen aus Afghanistan, Eritrea,
Somalia und Syrien angenommen.
Die Teilnahme am Integrationskurs wird vom Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge BAMF finanziert.
Das gilt auch für die Fahrtkosten. Zugleich legt das Jobcenter auf eine
Teilnahme wert und berücksichtigt dies in der Eingliederungsvereinbarung
mit dem Arbeitslosen.
Am Ende von Sprachkurs und Orientierungskurs stehen Abschlussprüfungen. Wer die
Sprachprüfung auf der Stufe B1 und den Test „Leben in Deutschland” bestanden
hat, erhält das „Zertifikat Integrationskurs”.
Auf einer Webseite des BAMFs findet man Prüfungsfragen für den Test „Leben in Deutschland”
in deutscher Sprache.
Lernvideos in mehrenen Sprachen hat der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hier zugänglich gemacht.
Erstorientierungskurse
Ist die Teilnahme an einem Integrationskurs aus rechtlichen, tatsächlichen oder
individuellen Gründen (noch) nicht möglich, stehen mit den sog. Erstorientierungskursen des BAMFs alternative Angebote
zur Verfügung.
Mit der Anerkennung als Asylberechtigter oder der Zuerkennung
der Flüchtlingseigenschaft bekommen Flüchtlinge das Recht
einen Nachzug von engen Familienangehörigen (Ehepartnern,
minderjährige Kinder zu ihren Eltern und Eltern zu ihren minderjährigen
Kindern) in die Wege zu leiten. Nutzen sie diese Möglichkeit in den ersten
drei Monaten nach ihrer Anerkennung, besteht ein Rechtsanspruch auf
Familiennachzug auch dann, wenn sie den Lebensunterhalt
der Angehörigen nicht sichern können, wenn kein ausreichender
Wohnraum vorliegt oder wenn die Angehörigen nicht über Grundkenntnisse
der deutschen Sprache verfügen. Nach Ablauf der drei Monate ist es entsprechend
schwieriger, einen Familiennachzug zu bewerkstelligen.
Volljährige Kinder können darauf hoffen, dass ihnen als Härtefälle der
Familiennachzug erlaubt wird.
Bei Flüchtlingen, denen nur ein subsidiärer Schutz gewährt worden ist,
wird die Möglichkeiten zum Familiennachzug durch das Asylpaket II weiter eingeschränkt. Dies
erschwert vor allem unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
den Nachzug Ihrer Eltern, wenn sie in der Wartezeit volljährig werden.
Die ganze Angelegenheit kann sehr langwierig sein. Die einzelnen
Schritte bauen aufeinander auf und in jedem Schritt kann es Verzögerungen
geben.
Wenn keine Berechtigung zum Familiennachzug besteht, muss geprüft werden, ob
es andere
legale Einreisemöglichkeiten gibt. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg stellt
in einer
Broschüre solche Möglichkeiten zusammen und beleuchtet sie kritisch.
Der erste Schritt zum Familiennachzug ist ein Visumantrag der
Angehörigen bei der nächsten deutscher Botschaft. Die Webseiten
der Botschaften informieren zu den erforderlichen Unterlagen
und zur Terminvergabe. Wenn die Botschaft die Voraussetzungen
für einen Familiennachzug grundsätzlich für gegeben hält,
schaltet sie das Ausländeramt ein, das weitere Voraussetzungen
prüft.
Es ist darauf hinzuweisen, dass per Familiennachzug eingereiste
Personen einen besonderen Aufenthaltstitel bekommen,
der nicht seinerseits zum privilegierten Nachzug weiterer Verwandter
berechtigt.
Wichtige
Informationen für den Familiennachzug zu anerkannten
Flüchtlingen haben das Auswärtige Amt
und mit Berücksichtigung des sogenannten Familienasyls der
Flüchtlingsrat
Niedersachen.
Empfänger von SGB II werden vom Jobcenter gebeten, bei der FamilienkasseKindergeldanträge zu stellen. Damit sind aber i.d.R.
keine oder nur geringfügige finanziellen Vorteile verbunden, da das Kindergeld ganz
oder größtenteils auf die SGB II-Leistung angerechnet wird.
Auch Unbegleitete Minderjährige haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie den
Aufenthaltsort ihrer Eltern nicht kennen.
Wer auf Grund eigener Einkünfte kein SGB II bezieht, aber nur knapp über der
Einkommensgrenze liegt, kann u.U. zusätzlich zum Kindergeld Kinderzuschlag bekommen.
Wie bei allen Änderungen an den Einkommensverhältnissen bei Empfängern von SGB II,
müssen auch Kindergeldzahlungen dem Jobcenter angezeigt werden. Dies ist verpflichtend.
Man kann nicht davon ausgehen, dass das Jobcenter davon auf anderem Wege erfährt.
Nichtanzeige kann späte und sehr lästige Folgen haben.
Kinderbonus
Der
Kinderbonus ist eine zusätzliche Unterstützung für Familien in der Corona-Krise.
Der
Flüchtlingsrat Berlin hat
in einer Fachinfo zusammengestellt, welche Flüchtlingsfamilien den
Kinderbonus bekommen können.
Elterngeld und Familiengeld
Flüchtlinge, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen oder einer Erwerbstätigkeit
nachgehen dürfen, haben einen Anspruch auf Elterngeld oder Elterngeld Plus. Bei einigen humanitären
Aufenthaltserlaubnissen bestehen aber weitere Anforderungen.
Das
Bayerische Familiengeld wird im 2. und 3. Lebensmonat der Kinder automatisch
an alle Eltern ausgezahlt, die Elterngeld erhalten. Andere Eltern können einen Antrag
stellen. Auch anerkannte Flüchtlinge sind uneingeschränkt bezugsberechtigt.
Das iQ-Netzwerk hat eine
tabellarische Übersicht zusammengestellt, die über den Anspruch
auf Familienleistungen für Ausländer informiert.
Mit der Anerkennung erlischt das Wohnrecht in der Asylbewerberunterkunft. In der
Praxis wird aber der Verbleib in der Unterkunft für eine Übergangszeit toleriert.
Wenn Bewohner zum Verlassen einer Wohnung aufgefordert werden, müssen sie sich obdachlos
melden. Die Gemeinde, in der ein Obdachloser zuletzt angemeldet war, ist für seine
Unterbringung verantwortlich.
Bei der Wohnungssuche sind anerkannte Flüchtlinge Deutschen
weitgehend gleichgestellt. Wegen Ihrer schlechten Deutschkenntnisse,
ihrer finanziellen Situation und wegen der Vorbehalte der Vermieter
ihnen gegenüber ist die Wohnungssuche für sie aber besonders schwierig.
Gut bewährt hat sich das persönliche Ansprechen von Vermietern
und Wohnungsverwaltungen.
Der Helferkreis versucht Flüchtlinge zu unterstützen, die eine Wohnung suchen. Betroffene
können dafür über die E-Mail-Adresse
Kontakt aufnehmen. Der Helferkreis freut sich auf Wohnungsangebote, die auf dem gleichen
Weg oder über das
übermittelt werden.
Hilfestellung bei der Wohnungssuche für Flüchtlinge gibt die
AWO Wohnungsnotfallhilfe München-Land mit der
Fachstelle zur Verhinderung von Obdachlosigkeit (FOL).
Sie hat einen
Flyer herausgegeben.
Mit steigender Nachfrage und mehr Wettbewerb um bezahlbaren Wohnraum nehmen leider
die Fälle von Diskriminierung bei der Wohnraumvergabe zu. Wohnungssuchende mit fremd
klingendem Namen brauchen zum Beispiel statistisch gesehen länger, um eine passende
Wohnung zu finden.
Sozialmietwohnungen kommen nur für Bewerber in Frage, die bestimmte
Einkommensgrenzen nicht überschreiten und die sich
eine entsprechende Berechtigung besorgt haben. Oft müssen weitere
Bedingungen erfüllt sein. Lange Wartezeiten sind die Regel.
Wohnungen in der Stadt München werden online mit
SOWON vergeben. Bewerber, die nicht schon länger in München
leben oder dort arbeiten, werden dabei nicht berücksichtigt.
Für die aktiven Helfer in Kirchheim hat die
der Gemeinde weiterführende Hinweise zum Thema Wohnungssuche zusammengestellt.
Finanzierung der Wohnungsmiete
Wenn
Mieter für Ihren Lebensunterhalt SGB II erhalten, zahlt das
Jobcenter die Miete und die Nebenkosten, solange die geltenden
Mietobergrenzen nicht überschritten werden.
Das Jobcenter springt auch für die Kaution und u.U. auch für eine Maklergebühr
ein. Dafür schließt es einen Ratenvertrag mit dem Mieter ab.
Mietverträge dürfen erst unterschrieben werden, wenn die Genehmigung
des Jobcenters vorliegt.
Die Mietobergrenzen hängen vom Wohnort ab. Die Behandlung der Nebenkosten
ist nicht überall gleich. Über die jeweils gültigen Mietobergrenzen informieren
die Jobcenter, teilweise auch im Internet, so z.B. in den Landkreisen
München,
Erding und
Ebersberg und bei der Stadt München.
Mieter, die kein SGB II erhalten, sind u.U. berechtigt, Wohngeld zu erhalten.
Wenn Sie erwägen, eine Wohnung an Flüchtlinge zu vermieten, oder wenn Sie von einer
geeigneten Wohnung erfahren, freut sich der Helferkreis über eine Mitteilung z.B.
mit Hilfe des
Der Landkreis München hat eine
Webseite eingerichtet, auf der man Mietangebote für
Flüchtlinge melden kann.
Informationen für Mieter
Um die Chancen der Wohnungssuchenden zu verbessern, bieten verschiedene Initiativen
Schulungen zur Mieterqualifizierung an.
Das tut z.B. die
Wohnungsnotfallhilfe der AWO München-Land.
Wenn Bewohner zur rückwirkenden Bezahlung
von Gebühren aufgefordert werden,
ist eine kurzfristige Reaktion erforderlich.
Arbeitsfähige Bewohner können einen Antrag auf Kostenübernahme oder Ratenzahlung
beim Jobcenter stellen - auch wenn sie bisher keine Leistungen vom Jobcenter
beziehen. Nicht arbeitsfähige Bewohner müssen ihren Antrag beim Sozialamt
stellen.
Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, müssen sich für den Rundfunkbeitrag nicht anmelden.
Ab Bezug einer eigenen Wohnung ist jedoch eine Anmeldung zwingend notwendig. Sonst gibt es später Ärger.
Eine
Beitragsbefreiung ist z.B. für Empfänger von Sozialleistungen möglich.
Empfänger von SGB-II erhalten die dafür erforderliche Bescheinigung mit dem
SGB-II-Bescheid.
Wohnsitzauflage
Im August 2016 ist die so genannte „Wohnsitzregelung” des §12a AufenthG in Kraft getreten, die je nach erreichtem
Status und Beschäftigung Flüchtlinge dazu verpflichten kann, in dem Bundesland zu
wohnen, in dem sie auch während des Asylverfahrens gelebt haben. Darüber hinaus
können die Bundesländer zusätzlich ortsbezogene Wohnsitzauflagen anordnen.
Mit den damit verbundenen Probleme und Unsicherheiten beschäftigt sich eine Arbeitshilfe von Prof. Dorothee Frings und RA Eva Steffen.
Eine einfacher zu lesende Darstellung finden Sie hier.
Unterkunftsgebühren
Asylbewerber mit eigenem Einkommen und Flüchtlinge, die einen Aufenthaltstitel bekommen
haben, können für die Kosten der Unterkunft herangezogen werden. Das kann auch rückwirkend
geschehen.
Wegen des Urteils des Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 14.4.2021,
in dem sogar von „Mietwucher” gesprochen wird, sind die vorher erhobenen
Unterkunftsgebühren eine Zeitlang nicht eingezogen worden. Zuviel gezahlte
Gebühren sollen erstattet werden.
Arbeitssuche
Anerkannte Flüchtlinge haben das Recht, einer Beschäftigung als Arbeitnehmer
nachzugehen.
Mit Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme beschäftigt sich eine Seite „Arbeitsaufnahme”
der gleichen AG.
Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthaltserlaubnis-EU
Nach 3 bzw. 5 Jahren Aufenthalt und der Erfüllung von weiteren Bedingungen erhalten
Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge eine Niederlassungserlaubnis oder alternativ eine auch in vielen
anderen Ländern der EU geltende Daueraufenthaltserlaubnis-EU.
Damit wird ihnen die Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gestattet und
sie genießen einen besonderen Ausweisungsschutz.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten eines unbefristeten Aufenthalts (Niederlassungserlaubnis
und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) werden auch in einer tabellarischen Übersicht des iQ Netzwerks beschrieben.
Einbürgerung
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutscher Staatsangehöriger
ist, kann sich einbürgern lassen. Das geschieht nie automatisch,
sondern nur auf Antrag.
Informationen über das Einbürgerungsverfahren und die erforderlichen
Voraussetzungen findet man z.B. auf einer
Seite des Bundesinnenministeriums.
Angesichts der zunehmenden Zahl von Anerkennungen
bei unseren Flüchtlingen werden für alle diese Aufgaben weitere engagierte
Helfer gesucht. Weil die meisten Flüchtlinge, die ein Bleiberecht erworben
haben, schon etwas Deutsch sprechen, sind Sprachkenntnisse dafür
nicht unbedingt erforderlich. Stattdessen sind Ihre Geduld und
Ihr diplomatisches Geschick beim Umgang mit den deutschen Behörden
und Arbeitgebern und Ihr Einfühlungsvermögen in die Situation
der Flüchtlinge gefordert. Bitte benutzen Sie unser
wenn sie Hilfe leisten möchten.