AG Unterstützung im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V. - Flüchtlingsrecht
AG Unterstützung ‑ Flüchtlingsrecht
Die Arbeitsgruppe
Unterstützung versucht die Asylbewerber, die das wünschen, in ihrem Asylverfahren
zu begleiten. Der Helferkreis
kann den Asylbewerbern keine Rechtsberatung in ihrem Asylverfahren anbieten. Aber
die Helfer der AG können sie durch das Verständlichmachen
von Bescheiden, durch Hinweise auf einzuhaltende Fristen und durch die Begleitung
zu den Behörden unterstützen.
Je nach verfügbarem Knowhow versucht diese Arbeitsgruppe über das Asylrecht hinaus auch auf anderen Gebieten
des Rechts den Asylbewerbern Hilfestellung zu geben. Dabei geht es vor allem um
Fragen aus dem Aufenthaltsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Sozialrecht. Die Berücksichtigung
dieser zusätzlichen Aufgaben der Arbeitsgruppe wird auf dieser Webseite noch unzulänglich
berücksichtigt.
Olga Haunolder und Tamara Novak - mit dem Schwerpunkt Ukraine - sind die Leiterinnen
der AG Unterstützung. Benutzen Sie bitte unser
wenn Sie ihnen etwas mitteilen möchten.
Informationen über die Kernaufgaben und -kompetenzen der AG Unterstützung finden Sie hier.
Aufgabe
Das Wichtigste
Weitere Informationen
Erklären des Asylverfahrens
Viele Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, haben nur eine sehr vage Vorstellung
vom deutschen Asyl- und Ausländerrecht. Damit sie sich angemessen verhalten können,
bieten die Helfer der AG ihnen die für ihr Asylverfahren relevanten Informationen
an.
Flüchtlinge aus der Ukraine müssen das Asylverfahren nicht durchlaufen. Ihnen wird
i.d.R. für maximal 3 Jahre Aufenthalt zum vorübergehenden Schutz nach §24 Aufenthg
gewährt.
Im November 2014 hat ein Mitarbeiter des Landratsamts den Asylbewerbern
das Asylverfahren erläutert. Hier sind die von ihm verwendeten
Folien.
Wir haben einige
zusammengestellt.
Erläutern der Bescheide
Die Bescheide der Behörden bleiben vielen Flüchtlingen aufgrund schlechter
Deutschkenntnisse unverständlich. Helfer der AG versuchen, diese
Hürde zu überwinden.
Dazu gehören sowohl Webseiten von Behörden und Gebietskörperschaften als
auch von Vereinen und Organisationen, die sich in der Flüchtlingsberatung
engagieren.
Hinweise auf einzuhaltende Fristen
In den Bescheiden setzen die Behörden den Flüchtlingen oft sehr kurze
Fristen. Da viele Flüchtlinge exakt arbeitende Verwaltungen
nicht kennen, ist es wichtig, die Flüchtlinge darauf hinzuweisen.
Die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist der entscheidende Termin innerhalb des
Asylverfahrens. Die Helfer der AG bieten den Flüchtlingen eine Vorbereitung
auf diese Anhörung an.
Wenn es von den Asylbewerbern gewünscht wird, können Helfer der AG sie zur
Anhörung begleiten.
Für Helfer, die Asylbewerber zur Anhörung beim BAMF begleiten, hat die
AG ein Infoblatt mit wichtigen Informationen zusammengestellt.
Passbeschaffung und Identitätsklärung
Viele Ausländerbehörden machen die Erlaubnis einer Erwerbstätigkeit, die Ausstellung
oder Verlängerung einer Ausbildungsduldung oder Aufenthaltserlaubnis von der Mitwirkung
bei der Passbeschaffung abhängig.
Das Zwangsmittel Abschiebung, das angewendet werden kann, wenn die Ausreisepflicht
vollziehbar ist und eine freiwillige Ausreise nicht erfolgt, kann fatale kurz- und
langfristige Folgen für die Betroffenen haben. Es ist die gemeinsame Aufgabe von
Flüchtlingen und Helfern, diese Situation nach Kräften zu vermeiden.
Für
alle diese Aufgaben weitere engagierte Helfer gesucht. Sprachkenntnisse
- vor allem Französisch und Englisch oder die Sprachen der Herkunftsländer der Flüchtlinge -
und fachliche Vorbildung
sind dafür hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich. Bitte benutzen
Sie unser