AG Unterstützung im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V. - Flüchtlinge

AG Unterstützung ‑ Flüchtlinge

Die Helfer der Arbeitsgruppe Unterstützung wollen die unmittelbaren Ansprechpartner der Flüchtlinge sein. Mit der Ankunft in Deutschland werden die Asylbewerber mit vielen Situationen konfrontiert, die sie aus Ihren Heimatländern nicht kennen.

Die Helfer versuchen, den Flüchtlingen bei der Bewältigung der Schwierigkeiten beizustehen, die sich z.B. beim Umgang mit den Behörden oder wegen der ungewohnten Alltagskultur ergeben.

In Zusammenarbeit mit der AG „Sprache und Bildung” kümmern sich die Helfer der AG Unterstützung auch um die Kinder der Flüchtlinge. Informationen darüber finden Sie auf der separaten Seite „Kinder” dieser AG.

Flüchtlingen, die ein Bleiberecht in Deutschland erworben haben, hilft die AG, sich in Deutschland zu etablieren. Darüber berichtet eine separate Seite „Integrationsbegleitung” dieser AG.

Zwei weitere separate Seiten behandeln die Themen „Gesundheit” und „Recht”.

Olga Haunolder und Tamara Novak - mit dem Schwerpunkt Ukraine - sind die Leiterinnen der AG Unterstützung. Benutzen Sie bitte unser wenn Sie ihnen etwas mitteilen möchten.

Aufgabe

Das Wichtigste

Weitere Informationen

Sozialdienst für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge Mehrfach in der Woche bietet der Sozialdienst der Diakonie im Auftrag des Landratsamts München Asylsozialberatung in der Unterkunft Räterstraße in Kirchheim und - speziell für Flüchtlinge aus der Ukraine - in der Unterkunft am Wildapfelweg. Der Sozialdienst hat inzwischen die wichtigsten Aufgaben federführend übernommen. Der Helferkreis ergänzt dessen Aktivitäten durch zusätzliche Angebote und steht bei Urlaub und Krankheit zur Hilfe bereit.
Zusammenarbeit mit den Behörden Bei der Betreuung der Flüchtlinge versuchen wir, vertrauensvoll mit den Behörden zusammen zu arbeiten. Insbesondere mit dem Landkreis und der Gemeinde funktioniert das sehr gut. Wir haben einige zusammengestellt.
  Bei der Ersterfassung kommen immer wieder Fehler bei der Schreibweise der Namen und beim Geburtsdatum vor. Es ist aber wichtig, dass im Verkehr mit Behörden durchgängig die exakte Schreibweise verwendet wird, die auf der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) zu finden sind. Eine Korrektur von Fehlern kann nur das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vornehmen. Am besten wartet man darauf, bis der Asylbescheid erfolgt und akzeptiert ist. Eine Korrektur ist in der Regel nur möglich, wenn Dokumente aus dem Heimatland als Beweismittel vorgelegt werden.
Willkommensmappe Neu eingetroffene Asylbewerber haben für ihre erste Orientierung dieses zusammen mit der Gemeinde Kirchheim bei München erstellte Informationspaket bekommen. Mehr darüber finden Sie
Meeting der Flüchtlinge Regelmäßig finden Treffen statt, zu dem alle Flüchtlinge, die Asylsozialberatung der Diakonie und Vertreter der Gemeinde Kirchheim eingeladen sind. Diese Treffen werden von der AG Unterstützung vorbereitet und moderiert. Flüchtlinge, die zu den Zeiten der Treffen wegen Ihres Schulbesuchs oder wegen ihrer Arbeit verhindert sind, werden durch einen Aushang des Protokolls informiert.
Workshops der Integrationsbeauftragten

Die der Gemeinde Kirchheim bemüht sich in Koordination mit dem Helferkreis tatkräftig und sehr erfolgreich um die Integration der Flüchtlinge. U.a. hat sie mit den Flüchtlingen schon einige, recht gut besuchte Workshops veranstaltet, die sie auf die Bewältigung von Alltagsproblemen vorbereiten sollen.

Sowohl an Flüchtlinge als auch an Helfer wenden sich Workshops zum Thema Interkulturelle Kompetenz.

Themen der Workshops für Flüchtlinge waren unter anderen das deutsche Schul- und Ausbildungssystem, Arbeitssuche, Führerschein und Autobesitz, Verbraucherschutz, Kommunikation mit Sprache, sowie allgemein Wissenswertes über München, Bayern, Deutschland und die EU.
Begleitung zu Behörden Wegen der anfangs schlechten Deutschkenntnisse, der schwierigen Orientierung und dem für Flüchtlinge gewöhnungsbedürftigen Umgang mit den Behörden, müssen Helfer Flüchtlinge bei vielen Behördenterminen begleiten. Flüchtlinge haben hauptsächlich mit dem Landratsamt (Ausländeramt), der Gemeindeverwaltung (Sozialamt) und dem BAMF zu tun. Zu den Kontakten mit dem BAMF siehe die separate Seite „Recht” dieser AG).
Aufbewahrung der Unterlagen In der ersten Zeit ist die deutsche Bürokratie den Flüchtlingen ein einziges Rätsel. Um ihnen die Orientierung zu erleichtern, statten wir sie mit Ordnern aus und leiten sie in der Ablage ihrer Unterlagen und ihrer Korrespondenz an. Word-Dateien mit mehrsprachigen Deckblättern für 10- und 12-teilige Register können Sie herunterladen.
Sicherung des Lebensunterhalts Die Sicherung des Lebensunterhalts ist zu Beginn des Asylverfahrens durch die Asylbewerberleistungen gewährleistet. Der Flüchtlingsrat Brandenburg hat eine Handreichung zum Asylbewerberleistungsrecht veröffentlicht.
Ab Abschluss des Asylverfahrens oder mit Aufnahme einer Beschäftigung wird die normale Sozialgesetzgebung wirksam. Die Auswirkungen der Sozialgesetzgebung auf Flüchtlinge wird auf der Seite „Integrationsbegleitung” dieser AG dargestellt.
Bei den staatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden Einkommen und Vermögen der Betroffenen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt. Das iQ Netzwerk hat dies in einer Tabelle zusammengestellt.
Nicht nur der Asylantrag kann zum Streitfall werden, auch wegen der auf die Flüchtlinge angewendeten Sozialgesetzgebung kann es Betreuungsbedarf geben. Der Paritätische Gesamtverband stellt auf dieser Seite seine Arbeitshilfe „Soziale Rechte für Flüchtlinge” zur Verfügung. Darin werden die rechtlichen Grundlagen der materiellen Versorgung von Flüchtlingen umfassend dargestellt.
Bezahlkarte für Asylbewerber

Asylbewerberleistungen werden in der Regel mit Hilfe der Bezahlkarte zur Verfügung gestellt. Das betrifft alle Personen ab 14 Jahren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. In Bedarfsgemeinschaften (wie Familien) bekommt jedes Familienmitglied eine eigene Bezahlkarte.

Auch Leistungen von Bildung und Teilhabe oder von Arbeitsgelegenheiten werden so zur Verfügung gestellt.

Solange ein Guthaben vorhanden ist, kann man mit der Bezahlkarte in allen Geschäften bezahlen, die MasterCard-Zahlung anbieten. Mit der Bezahlkarte kann man in der Regel jeden Monat 50 € Bargeld abheben.

Für andere Sozialleistungen (wie Kindergeld oder Bürgergeld) oder Lohn von einem Arbeitgeber wird weiterhin ein Bankkonto benötigt.

Siehe hier zu Besonderheiten und Einschränkungen, die bei der Bezahlkarte im Landkreis München gelten.

Weil sie eine Arbeit haben oder aus der Ukraine stammen, erhält in Kirchheim ein großer Teil der Geflüchteten keine Asylbewerberleistungen. Dasehalb hat der Helferkreis Kirchheim bisher keine Kartentauschaktion, wie in München, ins Leben gerufen, die den Geflüchteten durch den Umtausch von Einkaufsgutscheinen zu Einkaufsmöglichkeiten außerhalb des Mastercard-Systems verhelfen soll.

Bankkonto Trotz der Einführung der Bezahlkarte kann für Asylbewerber ein Bankkonto erforderlich sein. Die Banken und Sparkassen richten üblicherweise ein Basiskonto ein, das nicht überzogen werden können.

Hinweise zur Eröffnung eines Bankkontos finden Sie

Mitglieder der AG Unterstützung helfen auf Anfrage bei der Kontoeröffnung und zeigen die Bedienung von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern.

LandkreisPass, Monatskarte S  und 365-Euro-Ticket Mit dem LandkreisPass des Landkreises München erhält man bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art.
Flüchtlinge, die keine wesentlichen Einnahmen aus einer Beschäftigung haben, können den LandkreisPass auf Antrag kostenlos bekommen. Neue Asylbewerber werden normalerweise vom Landratsamt mit dem LandkreisPass ausgestattet.

Inhaber des LandkreisPasses können die Monatskarte S, ein Monatsticket den MVV, z.B. für die Zonen M‑1 (München und Umland einschließlich Heimstetten und Kirchheim) zum Preis von 35,50 € erhalten.

Für Schüler*innen und Auszubildende ist aber das 365-Euro-Ticket des MVV in fast allen Fällen sehr viel günstiger als die Monatskarte.

Wichtig: Die Monatskarte S ist vor 9 Uhr nicht gültig und wer ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, zahlt 60 € und begeht damit eine Straftat, die erhebliche negative Konsequenzen auf das Asylverfahren und die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben kann.
Gesundheitliche Betreuung Da die Geflüchteten am Anfang ihres Aufenthalts mit dem deutschen Gesundheitssystem noch nicht vertraut sind, brauchen sie auch im Fall von Krankheiten und Schwangerschaften und bei der gesundheitlichen Vorsorge Unterstützung. Einzelheiten finden Sie auf der Seite „Gesundheit” dieser AG.
Verkehrssicherheit

Für viele neu Angekommene ist es fremd, wie stark die Sicherheit im Straßenverkehr in Deutschland von der Einhaltung von Regeln abhöngt. Deshalb ist es wichtig, sie mit dieser Tatsache und den wichtigsten Regeln vertaut zu machen.

Manche Flüchtlinge haben im Heimatland nicht Radfahren gelernt. Helfer bemühen sich, ihnen beim Erlernen zu helfen.

Der adfc München stellt Flyer mit den wichtigsten Verkehrsregeln in vielen Sprachen zur Verfügung.

Auch bei der ADAC Stiftung kann man einen Flyer in Deutsch, Englisch und Farsi mit Verkehrsregeln für Radfahrer herunterladen oder bestellen.

Sicherheit in der Unterkunft Die Helfer bemühen sich auch um die Sicherheit der Flüchtlinge. Dafür gibt es Kontakte zum Sicherheitspersonal in den Unterkünften und zur Feuerwehr. Die freiwillige Feuerwehr Heimstetten hat die Bewohner der Unterkunft Räterstraße im Dezember 2015 im Brandschutz unterrichtet.

Die wichtigsten Regeln:

  • Verlassen Sie bei Rauchalarm sofort die Unterkunft!
  • Gießen Sie niemals Wasser in brennendes Öl!
  • Nehmen Sie Kindern die Angst vor dem bedrohlichen Aussehen der Feuerwehrleute!
Kinder In Zusammenarbeit mit der AG Sprache und Bildung kümmern sich die Helfer der AG Unterstützung auch um die Kinder der Flüchtlinge. Diese Aktivitäten werden auf der Seite „Kinder” dieser AG beschrieben.
Heranwachsende und junge Erwachsene Ein großer Teil der Flüchtlinge sind jung. Um die Integrationschancen von jungen Flüchtlingen zu erhöhen, ist eine Förderung im sprachlichen, schulischen und beruflichen und sozialen Bereich erforderlich. Die Jugendmigrationsdienste (jmd) u.a. des Deutschen Roten Kreuz nehmen sich mit individuellen Beratungsangeboten speziell dieser jungen Flüchtlinge an.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Sogenannte UMFs brauchen auch nach einem positiven Entscheid über den Asylantrag eine besondere Betreuung. Hinweise dazu finden Sie
Andere schutzbedürftige Personengruppen

Es ist davon auszugehen, dass mindestens 5% der Flüchtlinge eine LSBTTI*-Identität haben (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle). Diese Flüchtlinge kommen meist aus Staaten, in denen ihnen Zwangsverheiratung, Gefängnisstrafen, Folter oder gar die Todesstrafe drohen. Sie müssen daher in ihrem Herkunftsland ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität verheimlichen, meist auch vor engsten Familienangehörigen.

Lokaler Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist das Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum München (Sub e.V.) mit einem eigenen Café und vielen Angeboten. Ein Handout erleichtert den Zugang zu weiteren Informationen.

Einen „Leitfaden für die Praxis – LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete” hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) veröffentlicht.

Auch eine Handreichung des Paritätischen Gesamtverbands enthält Empfehlungen, Informationen und Kontaktadressen zu diesem Thema.

Die allerwichtigsten Informationen für einen weiter gefassten Kreis von „Schutzsuchenden mit besonderen Bedürfnissen” enthält eine Broschüre des Flüchtlingsrats Thüringen, die in sechs verschiedenen Sprachen vorliegt.

Prävention gegen Radikalisierung

Das beste Mittel gegen eine Radikalisierung besteht in einer intensiven Betreuung der Flüchtlinge. Darum bemüht sich der Helferkreis mit großem Erfolg. Dagegen sind Flüchtlinge, die sich selbst überlassen werden und denen keine Möglichkeiten zum Deutschlernen und zum Arbeiten angeboten werden, besonders gefährdet.

Im Fokus der Behörden stehen insbesondere radikale islamistische Gruppen wie der Salafismus.

Wer eine Radikalisierung eines Angehörigen, Freundes oder Arbeitskollegen bobachtet oder befürchtet, kann bei der Beratungsstelle Radikalisierung des BAMFs um Rat fragen.

In Bayern kümmert sich das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung der Bayerischen Polizei um die sicherheitsrelevanten Fälle von Radikalisierung. Auf dessen Webseite gibt es mehr Informationen und weiterführende Links.

Eine Artikelserie der Bundeszentrale für politische Bildung beschäftigt sich mit dem Salafismus als einer Ideologie der Moderne.

Umverteilung Es kommt immer wieder vor, dass Familien bei der Flucht auseinander gerissen werden oder dass dies bei der Zuweisung zu Erstaufnahmeeinrichtungen oder Asylbewerberunterkünften passiert. In diesen Fällen können die Asylbewerber einen Umverteilungsantrag stellen. Mehr Informationen dazu findet man hier auf einer Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsens.
Asylverfahren Der Helferkreis kann den Asylbewerbern keine Rechtsberatung in ihrem Asylverfahren anbieten. Aber die HelferInnnen der AG Unterstützung können sie durch das Verständlichmachen von Bescheiden, Hinweise auf einzuhaltende Fristen und die Begleitung zu den Behörden unterstützen. Einzelheiten finden Sie auf der Seite „Recht” dieser AG.
Einkaufsberatung Begleitung beim Einkauf mit Informationen, wo und wie man günstig einkaufen kann. Wo sind die Discounter? Wo stehen die billigeren Produkte im Regal? Wo kann man z.B. Rindfleisch günstiger bekommen als beim Türken in der Stadt?
Verbraucherberatung Auch das Verbrauchersein will gelernt sein. Insbesondere nach dem Bezug einer eigenen Wohnung gibt es hier einigen Beratungsbedarf. Dem versucht die AG Unterstützung in Zusammenarbeit mit der AG Wohnen gerecht zu werden.

Checklisten in fünf Sprachen hat die verbraucherzentrale veröffentlicht. Sie sollen in zwölf Lebensbereichen - von Kontoeröffnung über Mobilfunk und Energiesparen bis zum Gesundheitswesen - helfen, sich im Alltag zurecht zu finden.

Die Bundeszentrale für Ernährung präsentiert auf einer Webseite in Einfacher Sprache Ernährungstipps mit den Schwerpunkten Einkaufen, Kochen & Aufbewahren, Gut essen und Familie.

Auf das Energiesparen konzentrieren sich die Tipps in sechs Sprachen (ausgenommen Deutsch) der Bremer Energie Konsens GmbH.

Mahnverfahren und Überschuldung

Trotz aller Betreuung fallen Asylbewerber und Flüchtlinge leicht in eine Schuldenfalle. Damit sie kein kostspieliges Inkassoverfahren durchstehen müssen, brauchen sie Unterstützung.

In manchen Fällen kann dieser an den konkreten Fall anzupassende Musterbrief hilfreich sein.

Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, kann man sich an eine Schuldnerberatung wenden. Informationen über Beratungsstellen in unserer Nähe finden Sie
Rassistische Angriffe Ein nicht zu vernachlässigendes Risiko für die Geflüchteten und eine Herausforderung für die Helfer können rassistische Angriffe darstellen. Eine Broschüre von OBR (Opferberatung Rheinland) und VBRG (Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.) gibt Geflüchteten und Helfern Orientierung. Außer einer Langfassung in Deutsch gibt es eine Kurzfassung in zehn Sprachen.
Andere Risiken Asylbewerber und Flüchtlinge sind in Deutschland Risiken ausgesetzt, die sie aus ihren Heimatländern nicht kennen. Neben dem Baden in offenen Gewässern gehören dazu auch Feuerwerk und giftige Pilze. Durch Aufklärung können Unglücke vermieden werden.

Die Polizei klärt in vier Sprachen über den sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk auf. Weitere Informationen für Zuwanderer behandeln andere wichtige Themen.

Die Medizinische Hochschule Hannover stellt Warnplakate über Pilzvergiftungen durch den Verzehr des Grünen Knollenblätterpilzes in vielen Sprachen zur Verfügung.

Wohnungssuche

In der Regel müssen Asylbewerber in den ihnen zugewiesenen Unterkünften leben, bis sie als Flüchtlige anerkannt sind. Asylbewerber, die über ein regelmäßiges Einkommen aus einer Berufstätigkeit verfügen, können sich von dieser Auflage u.U. befreien lassen. Beide Personenkreise müssen bei der im Münchner Raum schwierigen Wohnungssuche unterstützt werden.

Mehr Informationen zur Wohnungsuche für Flüchtlinge finden Sie auf der Seite der AG Wohnen.
Rückkehrhilfe

Bei zahlreichen Asylbewerbern muss realistischerweise angenommen werden, dass ihr Asylantrag abgelehnt wird und dass sie auch keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen, der ihnen gestattet, in Deutschland zu bleiben. Der Helferkreis versucht, diese Asylbewerber bei der Rückkehr zu begleiten. Ziel muss sein, dass sie und ihr Heimatland einen Nutzen aus dem temporären Aufenthalt ziehen können, und dass ihn nicht als verlorene Lebenszeit betrachten müssen.

Eine Übersicht über die verschiedenen Rückkehrhilfen und -programme findet man auf einer Seite des BAMF und auf der Seite www.ReturningfromGermany.de, die vom BAMF in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bereitgestellt wird.

Hauptziel des von der EU geförderten Projekts IntegPlan ist es, Flüchtlinge, Asylsuchende und ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige bei der freiwilligen Rückkehr und dauerhaften Reintegration in ihre Heimat zu unterstützen. Bei Vorliegen einer Ablehnung ist es immer empfehlenswert, die Beratungsmöglichkeiten dieses Projekts zu nutzen, die in München vom Büro für Rückkehrhilfen (Comin Home) des Amts für Wohnen und Migration wahrgenommen werden.
Persönliche Ansprechpartner Der Start der der Flüchtlinge in Deutschland ist viel einfacher, wenn es für sie bevorzugte Ansprechpartner gibt. Helfer können für einzelne Flüchtlinge oder für eine Gruppe von Flüchtlingen (z.B. ein Zimmer in der Unterkunft) Ansprechpartner sein. Auch zwei Helfer können sich diese Aufgabe teilen, um so die Belastung zu verringern und Abwesenheiten besser zu überbrücken.

In Zeiten der Corona-Pandemie verlagert sich die Kommunikation mit den Flüchtlingen in das Internet. Der Paritätische Gesamtverband hat dazu nützliche Hinweise veröffentlicht.

Die am 14.10.2020 veröffentlichte Coronavirus-Testverordnung regelt auch den Anspruch auf Testungen von Personen, die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind oder als Helfer dort tätig sind.

Für alle diese Aufgaben werden weitere engagierte Helfer gesucht. Sprachkenntnisse - vor allem in Englisch, Persisch, Arabisch und Ukrainisch - sind dafür hilfreich aber nicht erforderlich. Bitte benutzen Sie unser