AG Unterstützung im Helferkreis Asyl Kirchheim b. München e.V. - Flüchtlinge
AG Unterstützung ‑ Flüchtlinge
Die Helfer der Arbeitsgruppe Unterstützung wollen die unmittelbaren Ansprechpartner
der Flüchtlinge sein. Mit der Ankunft in Deutschland werden die Asylbewerber
mit vielen Situationen konfrontiert, die sie aus Ihren Heimatländern
nicht kennen.
Die Helfer versuchen, den Flüchtlingen bei der Bewältigung der Schwierigkeiten beizustehen,
die sich z.B. beim Umgang mit den Behörden oder wegen der ungewohnten Alltagskultur
ergeben.
In Zusammenarbeit mit der AG „Sprache und
Bildung”
kümmern sich die Helfer der AG Unterstützung auch um die Kinder der Flüchtlinge.
Informationen darüber finden Sie auf der separaten Seite „Kinder” dieser AG.
Flüchtlingen, die ein Bleiberecht in Deutschland erworben haben,
hilft die AG, sich in Deutschland zu etablieren. Darüber berichtet eine separate
Seite „Integrationsbegleitung” dieser AG.
Olga Haunolder und Tamara Novak - mit dem Schwerpunkt Ukraine - sind die Leiterinnen der AG Unterstützung.
Benutzen Sie bitte unser
wenn Sie ihnen etwas mitteilen möchten.
Mehrfach in der
Woche bietet der Sozialdienst der Diakonie im Auftrag des Landratsamts
München Asylsozialberatung in der Unterkunft Räterstraße
in Kirchheim und - speziell für Flüchtlinge aus der Ukraine - in der Unterkunft
am Wildapfelweg.
Der Sozialdienst hat inzwischen die wichtigsten Aufgaben federführend übernommen.
Der Helferkreis ergänzt dessen Aktivitäten durch zusätzliche Angebote und steht
bei Urlaub und Krankheit zur Hilfe bereit.
Zusammenarbeit mit den Behörden
Bei der Betreuung der Flüchtlinge versuchen wir, vertrauensvoll
mit den Behörden zusammen zu arbeiten. Insbesondere mit dem Landkreis und der Gemeinde funktioniert das sehr gut.
Wir haben einige
zusammengestellt.
Bei der Ersterfassung kommen immer wieder Fehler bei der Schreibweise
der Namen und beim Geburtsdatum vor. Es ist aber wichtig, dass im Verkehr mit
Behörden durchgängig die exakte Schreibweise verwendet wird, die
auf der
BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender)
zu finden sind.
Eine Korrektur von Fehlern kann nur das
BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) vornehmen. Am besten wartet
man darauf, bis der Asylbescheid erfolgt und akzeptiert ist. Eine Korrektur ist
in der Regel nur möglich, wenn Dokumente aus dem Heimatland als Beweismittel vorgelegt
werden.
Willkommensmappe
Neu eingetroffene Asylbewerber haben für ihre erste Orientierung
dieses zusammen mit der
Gemeinde Kirchheim bei München erstellte Informationspaket bekommen.
Mehr darüber finden Sie
Meeting der Flüchtlinge
Regelmäßig finden Treffen statt, zu dem alle Flüchtlinge, die
Asylsozialberatung der Diakonie und Vertreter der Gemeinde
Kirchheim eingeladen sind. Diese Treffen werden von der AG Unterstützung
vorbereitet und moderiert.
Flüchtlinge, die zu den Zeiten der Treffen wegen Ihres Schulbesuchs
oder wegen ihrer Arbeit verhindert sind, werden durch einen Aushang des
Protokolls informiert.
Workshops der Integrationsbeauftragten
Die
der Gemeinde Kirchheim bemüht sich in Koordination mit dem Helferkreis
tatkräftig und sehr erfolgreich um die Integration der
Flüchtlinge. U.a. hat sie mit den Flüchtlingen schon einige, recht gut
besuchte Workshops veranstaltet, die sie auf die Bewältigung
von Alltagsproblemen vorbereiten sollen.
Sowohl an Flüchtlinge als auch an Helfer wenden sich Workshops zum Thema
Interkulturelle Kompetenz.
Themen der Workshops für Flüchtlinge waren unter anderen das deutsche
Schul- und Ausbildungssystem, Arbeitssuche, Führerschein
und Autobesitz, Verbraucherschutz, Kommunikation
mit Sprache, sowie allgemein Wissenswertes über München, Bayern, Deutschland
und die EU.
Begleitung zu Behörden
Wegen der anfangs schlechten Deutschkenntnisse, der schwierigen
Orientierung und dem für Flüchtlinge gewöhnungsbedürftigen
Umgang mit den Behörden, müssen Helfer Flüchtlinge bei vielen Behördenterminen
begleiten.
Flüchtlinge haben hauptsächlich mit dem Landratsamt (Ausländeramt), der Gemeindeverwaltung (Sozialamt) und dem BAMF zu tun. Zu den Kontakten mit dem BAMF siehe
die separate Seite „Recht” dieser AG).
Aufbewahrung der Unterlagen
In der ersten Zeit ist die deutsche Bürokratie den Flüchtlingen ein einziges Rätsel.
Um ihnen die Orientierung zu erleichtern, statten wir sie mit Ordnern aus und leiten
sie in der Ablage ihrer Unterlagen und ihrer Korrespondenz an.
Word-Dateien mit mehrsprachigen Deckblättern für 10- und 12-teilige Register können Sie herunterladen.
Sicherung des Lebensunterhalts
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist zu Beginn des Asylverfahrens
durch die Asylbewerberleistungen
gewährleistet.
Ab Abschluss des Asylverfahrens oder mit Aufnahme einer Beschäftigung
wird die normale Sozialgesetzgebung wirksam.
Die Auswirkungen der Sozialgesetzgebung auf Flüchtlinge wird auf der Seite „Integrationsbegleitung” dieser AG
dargestellt.
Bei den staatlichen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden Einkommen und
Vermögen der Betroffenen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt.
Nicht nur der Asylantrag kann zum Streitfall werden, auch
wegen der auf
die Flüchtlinge angewendeten Sozialgesetzgebung
kann es Betreuungsbedarf geben.
Der Paritätische
Gesamtverband stellt auf dieser Seite seine Arbeitshilfe „Soziale
Rechte für Flüchtlinge” zur Verfügung. Darin werden die rechtlichen
Grundlagen der materiellen Versorgung von Flüchtlingen umfassend dargestellt.
Asylbewerberleistungen werden in der Regel mit Hilfe der Bezahlkarte zur Verfügung
gestellt. Das betrifft alle Personen ab 14 Jahren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten. In Bedarfsgemeinschaften (wie Familien) bekommt jedes Familienmitglied
eine eigene Bezahlkarte.
Auch Leistungen von Bildung und Teilhabe oder von Arbeitsgelegenheiten werden so
zur Verfügung gestellt.
Solange ein Guthaben vorhanden ist, kann man mit der Bezahlkarte in allen Geschäften
bezahlen, die MasterCard-Zahlung anbieten. Mit der Bezahlkarte kann man in der Regel
jeden Monat 50 € Bargeld abheben.
Für andere Sozialleistungen (wie Kindergeld oder Bürgergeld) oder Lohn von einem
Arbeitgeber wird weiterhin ein Bankkonto benötigt.
Siehe hier zu Besonderheiten und Einschränkungen, die bei der
Bezahlkarte im Landkreis München gelten.
Weil sie eine Arbeit haben oder aus der Ukraine stammen, erhält in Kirchheim ein großer Teil der Geflüchteten keine Asylbewerberleistungen.
Dasehalb hat der Helferkreis Kirchheim
bisher keine Kartentauschaktion, wie in München, ins Leben gerufen, die den Geflüchteten
durch den Umtausch von Einkaufsgutscheinen zu Einkaufsmöglichkeiten außerhalb des
Mastercard-Systems verhelfen soll.
Trotz der Einführung der Bezahlkarte kann für Asylbewerber ein Bankkonto erforderlich sein.
Die Banken und Sparkassen richten üblicherweise ein
Basiskonto ein, das nicht
überzogen werden können.
Hinweise zur Eröffnung eines Bankkontos finden Sie
Mitglieder der AG Unterstützung helfen auf Anfrage bei der Kontoeröffnung und zeigen
die Bedienung von Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern.
LandkreisPass, Monatskarte S und 365-Euro-Ticket
Mit dem LandkreisPass des Landkreises München erhält man bei teilnehmenden
kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden Preisnachlässe und Vergünstigungen
unterschiedlichster Art.
Flüchtlinge, die keine wesentlichen Einnahmen aus einer Beschäftigung haben, können
den LandkreisPass auf Antrag kostenlos bekommen.
Neue Asylbewerber werden normalerweise vom Landratsamt mit dem LandkreisPass ausgestattet.
Inhaber des LandkreisPasses können die Monatskarte S, ein Monatsticket den MVV, z.B. für die
Zonen M‑1 (München und Umland einschließlich Heimstetten und Kirchheim) zum
Preis von 35,50 € erhalten.
Für Schüler*innen und Auszubildende ist aber das 365-Euro-Ticket des MVV in fast allen Fällen sehr viel günstiger
als die Monatskarte.
Wichtig: Die Monatskarte S ist vor 9 Uhr nicht gültig
und wer ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, zahlt 60 € und begeht
damit eine Straftat, die erhebliche negative Konsequenzen auf das Asylverfahren
und die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben kann.
Gesundheitliche Betreuung
Da die Geflüchteten am Anfang ihres Aufenthalts mit dem deutschen Gesundheitssystem noch nicht vertraut sind,
brauchen sie auch im Fall von Krankheiten und Schwangerschaften und bei der gesundheitlichen Vorsorge Unterstützung.
Für viele neu Angekommene ist es fremd, wie stark die Sicherheit
im Straßenverkehr in Deutschland von der Einhaltung von
Regeln abhöngt. Deshalb ist es wichtig, sie mit dieser Tatsache und den wichtigsten
Regeln vertaut zu machen.
Manche Flüchtlinge haben im Heimatland nicht Radfahren gelernt. Helfer
bemühen sich, ihnen beim Erlernen zu helfen.
Auch bei der ADAC Stiftung
kann man einen Flyer in Deutsch, Englisch und Farsi mit Verkehrsregeln für Radfahrer herunterladen oder bestellen.
Sicherheit in der Unterkunft
Die Helfer bemühen sich auch um die Sicherheit der Flüchtlinge. Dafür
gibt es Kontakte zum Sicherheitspersonal in den Unterkünften
und zur Feuerwehr. Die freiwillige Feuerwehr Heimstetten
hat die Bewohner der Unterkunft Räterstraße im Dezember 2015 im Brandschutz
unterrichtet.
Die wichtigsten Regeln:
Verlassen Sie bei Rauchalarm sofort die Unterkunft!
Gießen Sie niemals Wasser in brennendes Öl!
Nehmen Sie Kindern die Angst vor dem bedrohlichen Aussehen der Feuerwehrleute!
Kinder
In Zusammenarbeit mit der AG Sprache und
Bildung kümmern sich die Helfer der AG Unterstützung auch um die Kinder
der Flüchtlinge.
Diese Aktivitäten werden auf der Seite „Kinder” dieser AG beschrieben.
Heranwachsende und junge Erwachsene
Ein großer Teil der Flüchtlinge sind jung. Um die Integrationschancen
von jungen Flüchtlingen zu erhöhen, ist eine Förderung im sprachlichen,
schulischen und beruflichen und sozialen Bereich erforderlich.
Sogenannte UMFs brauchen auch nach einem positiven Entscheid über
den Asylantrag eine besondere Betreuung.
Hinweise dazu finden Sie
Andere schutzbedürftige Personengruppen
Es ist davon auszugehen, dass mindestens 5% der Flüchtlinge eine LSBTTI*-Identität
haben (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle).
Diese Flüchtlinge kommen meist aus Staaten, in denen ihnen Zwangsverheiratung, Gefängnisstrafen,
Folter oder gar die Todesstrafe drohen. Sie müssen daher in ihrem Herkunftsland
ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität verheimlichen, meist
auch vor engsten Familienangehörigen.
Lokaler Ansprechpartner für diesen Personenkreis ist das
Schwule Kommunikations-
und Kulturzentrum München (Sub e.V.) mit einem eigenen Café und vielen Angeboten.
Ein Handout erleichtert den Zugang zu weiteren Informationen.
Die allerwichtigsten Informationen für einen weiter gefassten Kreis von „Schutzsuchenden
mit besonderen Bedürfnissen” enthält eine Broschüre des
Flüchtlingsrats Thüringen, die in sechs verschiedenen Sprachen vorliegt.
Prävention gegen Radikalisierung
Das beste Mittel gegen eine Radikalisierung besteht in einer intensiven Betreuung
der Flüchtlinge. Darum bemüht sich der Helferkreis mit großem Erfolg. Dagegen sind
Flüchtlinge, die sich selbst überlassen werden und denen keine Möglichkeiten zum
Deutschlernen und zum Arbeiten angeboten werden, besonders gefährdet.
Im Fokus der Behörden stehen insbesondere radikale islamistische Gruppen wie der
Salafismus.
Wer eine Radikalisierung eines Angehörigen, Freundes oder Arbeitskollegen bobachtet
oder befürchtet, kann bei der Beratungsstelle Radikalisierung des BAMFs um Rat fragen.
Es kommt immer wieder vor, dass Familien bei der Flucht auseinander gerissen
werden oder dass dies bei der Zuweisung zu Erstaufnahmeeinrichtungen
oder Asylbewerberunterkünften passiert. In diesen Fällen können
die Asylbewerber einen Umverteilungsantrag stellen.
Der Helferkreis kann den Asylbewerbern keine Rechtsberatung
in ihrem Asylverfahren anbieten. Aber die HelferInnnen der AG Unterstützung können
sie durch das Verständlichmachen von Bescheiden, Hinweise
auf einzuhaltende Fristen und die Begleitung zu den Behörden
unterstützen.
Einzelheiten finden Sie auf der
Seite „Recht” dieser AG.
Einkaufsberatung
Begleitung beim Einkauf mit Informationen, wo und wie man günstig einkaufen kann.
Wo sind die Discounter? Wo stehen die billigeren Produkte im Regal? Wo kann man
z.B. Rindfleisch günstiger bekommen als beim Türken in der Stadt?
Verbraucherberatung
Auch das Verbrauchersein will gelernt sein. Insbesondere nach dem Bezug einer eigenen
Wohnung gibt es hier einigen Beratungsbedarf. Dem versucht die AG Unterstützung
in Zusammenarbeit mit der AG Wohnen
gerecht zu werden.
Checklisten in fünf Sprachen hat die verbraucherzentrale veröffentlicht. Sie sollen in zwölf
Lebensbereichen - von Kontoeröffnung über Mobilfunk und Energiesparen bis zum Gesundheitswesen
- helfen, sich im Alltag zurecht zu finden.
Trotz aller Betreuung fallen Asylbewerber und Flüchtlinge leicht in eine Schuldenfalle.
Damit sie kein kostspieliges Inkassoverfahren durchstehen müssen, brauchen sie Unterstützung.
In manchen Fällen kann dieser an den konkreten Fall anzupassende Musterbrief hilfreich sein.
Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, kann man sich an eine Schuldnerberatung
wenden. Informationen über Beratungsstellen in unserer Nähe finden Sie
Rassistische Angriffe
Ein nicht zu vernachlässigendes Risiko
für die Geflüchteten und eine Herausforderung für die Helfer können rassistische Angriffe darstellen.
Eine Broschüre von
OBR (Opferberatung Rheinland) und
VBRG (Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter,
rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V.) gibt Geflüchteten und Helfern Orientierung. Außer einer
Langfassung in Deutsch gibt es eine
Kurzfassung in zehn Sprachen.
Andere Risiken
Asylbewerber und Flüchtlinge sind in Deutschland Risiken ausgesetzt, die sie aus
ihren Heimatländern nicht kennen. Neben dem Baden in offenen Gewässern gehören dazu
auch Feuerwerk und giftige Pilze. Durch Aufklärung können Unglücke vermieden werden.
In der Regel müssen Asylbewerber in den ihnen zugewiesenen Unterkünften leben, bis
sie als Flüchtlige anerkannt sind. Asylbewerber, die über ein regelmäßiges Einkommen
aus einer Berufstätigkeit verfügen, können sich von dieser Auflage u.U. befreien
lassen. Beide Personenkreise müssen bei der im Münchner Raum schwierigen Wohnungssuche
unterstützt werden.
Mehr Informationen zur Wohnungsuche für Flüchtlinge finden Sie
auf der Seite der AG
Wohnen.
Rückkehrhilfe
Bei zahlreichen Asylbewerbern muss realistischerweise angenommen werden, dass ihr
Asylantrag abgelehnt wird und dass sie auch keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen,
der ihnen gestattet, in Deutschland zu bleiben. Der Helferkreis versucht, diese
Asylbewerber bei der Rückkehr zu begleiten. Ziel muss sein, dass sie und ihr Heimatland
einen Nutzen aus dem temporären Aufenthalt ziehen können, und dass ihn nicht als
verlorene Lebenszeit betrachten müssen.
Hauptziel des von der EU geförderten Projekts IntegPlan ist es, Flüchtlinge, Asylsuchende
und ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige bei der freiwilligen
Rückkehr und dauerhaften Reintegration in ihre Heimat zu unterstützen.
Bei Vorliegen einer Ablehnung ist es immer empfehlenswert, die
Beratungsmöglichkeiten dieses Projekts zu nutzen, die in München
vom Büro für Rückkehrhilfen (Comin Home)
des Amts für Wohnen und Migration wahrgenommen werden.
Persönliche Ansprechpartner
Der Start der der Flüchtlinge in Deutschland ist viel einfacher,
wenn es für sie bevorzugte Ansprechpartner gibt. Helfer können für einzelne
Flüchtlinge oder für eine Gruppe von Flüchtlingen (z.B. ein Zimmer
in der Unterkunft) Ansprechpartner sein. Auch zwei Helfer können
sich diese Aufgabe teilen, um so die Belastung zu verringern und
Abwesenheiten besser zu überbrücken.
Die am 14.10.2020 veröffentlichte
Coronavirus-Testverordnung regelt auch den Anspruch auf Testungen von Personen,
die in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind oder als Helfer dort tätig sind.
Für alle diese Aufgaben werden weitere engagierte Helfer gesucht. Sprachkenntnisse
- vor allem in Englisch, Persisch, Arabisch und Ukrainisch - sind dafür hilfreich aber nicht erforderlich. Bitte benutzen Sie unser